So funktioniert die Unfallabwicklung
Autounfälle gehören zum Glück nicht in unseren Alltag. Trotzdem ist es empfehlenswert, im Ernstfall gut vorbereitet zu sein! Wer mit dem Thema „Unfallabwicklung“ noch keine Erfahrung gesammelt hat, kann sich glücklich schätzen. Im folgenden Ratgeber geht es darum, was Sie tun sollten, wenn es doch einmal knallt.
Wenn Autos ineinander krachen, dann entstehen im besten Fall nur Dellen in der Karosserie und Lackabsplitterungen. Glücklicherweise ist nicht jeder Autounfall mit einer lebensbedrohlichen Kollision verbunden. Viel öfter passieren beim Ausparken und rangieren kleine Fehler, die zu ebenso kleinen Schäden führen. Leider können auch kleinste Unfallspuren den Wert Ihres Wagens bereits immens mindern. Ein geschicktes Vorgehen ist deshalb bei jedem Unfall wichtig.
Was ist direkt nach dem Unfall zu erledigen?
Direkt nach dem Unfall hat die Gesundheit aller Unfallbeteiligten höchste Priorität. Ist jedoch eindeutig, dass niemand körperlich zu Schaden gekommen ist, heißt es Ruhe bewahren! In der Hitze der Situation kann man leicht die Contenance verlieren und die Gegenseite beschimpfen. Anstatt eine Anzeige wegen Beleidigung zu kassieren, sollten Sie ruhig und gewissenhaft Beweise sammeln. Mit dem Smartphone sollte sowohl die Unfallsituation als auch der Schaden möglichst genau dokumentiert werden. Haben Zeugen den Unfall beobachtet, nehmen sie deren Personalien auf, damit im Konfliktfall eine entlastende Aussage erfolgen kann. Sodann tauschen Sie auch mit der Gegenseite Kontaktinformationen und Versicherungsnummer aus.
Übrigens: Im Prozess der Unfallabwicklung muss die Polizei nur dann zwingend gerufen werden, wenn es zu einer Behinderung des Verkehrs kommt, Personen sich verletzt haben oder Drogen im Spiel waren!
Wer trägt die Schuld?
Prinzipiell müssen sie Ihrer Versicherung keine Schadensmeldung machen, wenn Sie für den Unfall nicht verantwortlich waren. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Schuldfrage oftmals Gegenstand eines Streites ist. Um die Unfallabwicklung zügig voranzutreiben, ergibt es Sinn, die Versicherung in jedem Fall zu informieren. Je nach Gesetzeslage entstehen hier unterschiedliche Fristen, die unbedingt einzuhalten sind. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Schaden eindeutig von Ihnen verursacht wurde und von der Vollkaskoversicherung reguliert werden soll.
Kann Schadenersatz verlangt werden?
Schadenersatz kann selbst dann verlangt werden, wenn der Gegenseite zumindest eine Teilschuld zukommt. In Rechnung gestellt werden kann hierbei nicht nur der tatsächlich entstandene Schaden, sondern auch der Wertverlust. Sind Sie auf Ihren Wagen aus beruflichen Gründen angewiesen und lässt sich dieser ob des Unfalls nicht mehr nutzen, kann eine Nutzungsausfallentschädigung beantragt werden. Sogar ein etwaiger Gewinnausfall kann geltend gemacht werden. Arzt- und Behandlungskosten müssen vom Verursacher ebenso getragen werden. Kommt es zu einem Konflikt zwischen Ihnen und der Gegenpartei, wird dieser oft vor Gericht im Rahmen eines Zivilprozesses ausgefochten. Dabei wird oftmals eine Teilschuld berechnet, anhand derer sich etwaige Regulierungsbeträge berechnen.
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